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Planergänzungsverfahren zur „Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld des Flughafens Leipzig/Halle“

Im November 2004 hatte das Regierungspräsidium Leipzig den Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle Start-/Landebahn Süd mit Vorfeld“ verfügt. Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH verfolgte das Ziel, mit diesem Vorhaben die Voraussetzungen zu schaffen, um sich erfolgreich für die Ansiedlung eines neuen Expressfracht-Drehkreuzes des Integrator-Unternehmens DHL Express bewerben zu können.

Im Zuge der Vorbereitungen zum Planfeststellungsbeschluss hatte die ProgTrans AG im Auftrag des Regierungspräsidiums Leipzig eine gutachterliche Stellungnahme erarbeitet, um die marktseitigen Perspektiven des Luftverkehrs am Flughafen Leipzig/Halle und die Anforderungen eines Integrator-Drehkreuzes besonders im Hinblick auf Flugbewegungen in der Nachtzeit festzustellen.

Angesichts des Planfeststellungsbeschlusses, der einen unbeschränkten Flugbetrieb rund um die Uhr (Ausnahme: Ausbildungs- und Übungsflüge während der Nachtzeit) ermöglichte, und nach der Eilentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts entschied sich DHL im Mai 2005 für den Flughafen Leipzig/Halle als Standort für ihren zukünftigen zentralen Europahub. Die Bauphase sowohl der Flughafeninfrastruktur als auch der DHL-Logistikeinrichtungen wird 2007 abgeschlossen, und der volle Betrieb des Sendungsumschlages soll bis 2008 realisiert sein.

Inzwischen hatten mehrere Bewohner aus dem Umland des Flughafens Klage beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben. In seinem Urteil vom 9. November 2006 hat das Gericht den Planfeststellungsbeschluss weitgehend bestätigt, aber das Regierungspräsidium Leipzig „verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut darüber zu entscheiden, ob der Nachtflugbetrieb, soweit es nicht um Frachtflüge zum Transport von Expressgut geht, über die (im Planfeststellungsbeschluss) getroffenen flugbetrieblichen Regelungen hinaus beschränkt wird.“

Für die Planergänzung hat die Flughafen Leipzig/Halle GmbH zwei Gutachten vorgelegt: Eines der Gutachten enthält Prognosen des Passagier- und Luftfrachtaufkommens sowie der damit verbundenen Flugbewegungen in der Tages- und Nachtzeit, zunächst bei unbeschränktem 24-Stunden-Betrieb, dann aber auch bei Nachtflugbeschränkungen gemäss einer engen Auslegung der Rechtsauffassung des BVerwG. Das zweite Gutachten beziffert die Beschäftigungseffekte am Flughafen Leipzig/Halle und in der Region unter Zugrundelegung der Entwicklungsszenarien und der resultierenden Prognosen des ersterwähnten Gutachtens. Beide Gutachten wurden ab 12. März 2007 in den betroffenen Umlandgemeinden zur öffentlichen Einsicht ausgelegt.

Im März 2007 hatte das Regierungspräsidium Leipzig die ProgTrans AG mit der Prüfung dieser Gutachten sowie von damit im Zusammenhang stehenden Fragestellungen als unabhängigen Gutachter beauftragt. Jetzt hat das Regierungspräsidium Leipzig das Planergänzungsverfahren für die Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld des Flughafens Leipzig/Halle u.a. auf der Grundlage der von der ProgTrans AG erstellten Prüfung zum Abschluss gebracht und den Planergänzungsbeschluss an den Flughafen Leipzig/Halle übergeben.


Link Regierungspräsidium Leipzig
Link Mitteldeutsche Flughafen AG
 

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